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EEG & Recht

EEG 2027: Was sich für neue Anlagen ändert — und was der 31.12.2026 bedeutet

Redaktion Saxo Vertrieb · aktualisiert am 30.09.2026 · 8 Min. Lesezeit

Nach dem Regierungsentwurf vom 29.07.2026 sollen neue Solaranlagen unter 25 kW ab 2027 keine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre mehr erhalten, sondern nur noch eine gekürzte Übergangszahlung für höchstens 36 Monate. Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten die bisherige Vergütung. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

Was steht im Regierungsentwurf?

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 den Entwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für kleine Solaranlagen sind drei Änderungen entscheidend:

Tabelle
ThemaBis 31.12.2026 in BetriebAb 2027 in Betrieb (Entwurf)
Einspeisevergütung fest, 20 Jahre plus Jahr der Inbetriebnahmekeine dauerhafte feste Vergütung unter 25 kW
Übergang —gekürzte Zahlung für höchstens 36 Monate; 2027 für Anlagen unter 50 kW, danach für immer kleinere Anlagen
Einspeisegrenze 60 % ohne Steuerungstechnik (Solarspitzengesetz)dauerhaft höchstens 50 % der Leistung für neue Gebäudeanlagen
Nach dem Übergang —Vermarktung des Überschusses über einen Direktvermarkter
Einspeisevergütung
fest, 20 Jahre plus Jahr der Inbetriebnahme
Übergang
—
Einspeisegrenze
60 % ohne Steuerungstechnik (Solarspitzengesetz)
Nach dem Übergang
—

Für bestehende Anlagen und alle, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, ändert sich an der Vergütung nichts. Wie hoch die Übergangszahlung genau ausfällt, hängt von der Endfassung ab; genannt werden Werte um einen Cent unter dem heutigen Satz.

Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?

Der Entwurf ist im Bundestag (erste Lesung im September 2026). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, außerdem braucht die Novelle eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Änderungen sind möglich. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich etwas ändert.

Was bedeutet „in Betrieb“?

Maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne des EEG — die Anlage muss fest installiert sein und erstmals Strom erzeugen. Ein unterschriebener Vertrag reicht nicht. Weil Lieferung, Montage und Anmeldung beim Netzbetreiber Zeit brauchen, sollte die Planung jetzt beginnen.

Welche Vergütung gibt es 2026 noch?

Tabelle
Anlagengröße (Anteil)TeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp 7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10–40 kWp 6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
40–100 kWp 5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh
bis 10 kWp
7,70 ct/kWh
10–40 kWp
6,66 ct/kWh
40–100 kWp
5,44 ct/kWh

Für Inbetriebnahmen ab 01.08.2026. Quelle: Bundesnetzagentur.

Was ist der Unterschied in Euro?

Beispielrechnung

Eine 9,7-kWp-Anlage mit Speicher speist in unserem Beispiel rund 6.380 kWh im Jahr ein. Mit Inbetriebnahme 2026 bringt das rund 490 € Vergütung im Jahr, 20 Jahre lang — zusammen fast 10.000 €. Mit Inbetriebnahme 2027 wäre es nach dem Entwurf nur eine Übergangszahlung für höchstens drei Jahre. Annahmen: 950 kWh je kWp, Eigenversorgung 68 %, 7,70 ct/kWh, ohne Einspeisegrenze. Unverbindliche Beispielrechnung.

Lohnt sich eine Solaranlage ab 2027 trotzdem?

Ja, wenn sie auf den Eigenverbrauch ausgelegt ist. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 36 Cent — das ist und bleibt der größte Posten. Ein Speicher, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe erhöhen den Eigenverbrauch. Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung?

Quellen

  1. Bundesregierung, Regierungsentwurf zur Änderung des EEG, Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026
  2. Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze für Solaranlagen ab 01.08.2026
  3. Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Solarspitzengesetz), in Kraft seit 25.02.2025

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: September 2026.

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