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Stand: 30.09.2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

Unser Anspruch

Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können — unabhängig von Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, vom Gerät und vom Browser. Die Website ist nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, gestaltet und entwickelt.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den WCAG 2.2, Stufe AA, vollständig vereinbar.

Was wir umgesetzt haben

— Alle Inhalte sind ohne JavaScript lesbar; die Seiten sind klar gegliedert, Überschriften folgen einer festen Reihenfolge.

— Die Website lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen; der Fokus ist jederzeit sichtbar, ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt.

— Filme und bewegte Elemente lassen sich anhalten. Wer in seinem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, sieht ruhende Bilder.

— Texte und Bedienelemente erreichen mindestens die geforderten Kontrastwerte, auch vor dem wechselnden Himmel.

— Formulare haben sichtbare Beschriftungen, Fehlermeldungen stehen im Text und werden Screenreadern angesagt.

— Karten haben eine gleichwertige Textliste; Diagramme und Rechenergebnisse stehen auch als Text zur Verfügung.

— Die Darstellung bleibt bis 200 % Vergrößerung nutzbar.

Bekannte Einschränkungen

Derzeit sind uns keine Einschränkungen bekannt.

Wie wir geprüft haben

29. und 30.09.2026 · Automatische Prüfung aller Seiten mit axe-core 4.13 (Regeln für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2, Stufen A und AA) und Lighthouse, jeweils bei 390 und 1440 px Breite und in allen Bedienzuständen. Prüfung von Hand mit Tastatur, 200 % Textgröße, 320 px Breite, vergrößerten Textabständen und Kontrastmessung, auch für Text auf Fotos und Filmen. Browser: Chrome.

Noch offen sind Prüfungen von Hand mit Screenreadern (VoiceOver auf dem iPhone, NVDA und JAWS unter Windows) sowie in Safari und Firefox.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@saxo-vertrieb.de oder rufen Sie an: 0176 84362604. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Schlichtung und Marktüberwachung

Sehen Sie sich in einem Recht aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verletzt, können Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten (§ 34 BFSG): Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, info@schlichtungsstelle-bgg.de, www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist zuständig: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de, www.mlbf-barrierefrei.de.

Freiwillige Erklärung — Als Kleinstunternehmen sind wir nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Dienstleistungen nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wir setzen sie trotzdem um, weil wir es richtig finden.

Erstellt am 30.09.2026 · zuletzt geprüft am 30.09.2026