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Stand: 24.09.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der SAXO VERTRIEB UG (haftungsbeschränkt), Kaitzer Straße 131, 01187 Dresden („wir“) über Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wallboxen und zugehörigen Komponenten sowie über Serviceleistungen mit Verbrauchern und Unternehmern („Kunde“).

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf unserer Website, Ergebnisse des Konfigurators und Ersparnisrechners sowie Beispielrechnungen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.

(2) Grundlage des Vertrags ist unser schriftliches Angebot nach Besichtigung vor Ort. Es ist vier Wochen gültig, sofern darin nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und wir die Annahme bestätigen oder mit der Ausführung beginnen.

(3) Ein Vertragsschluss über die Website findet nicht statt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, insbesondere Komponenten, Anlagenleistung, Montagesystem, elektrischer Anschluss, Anmeldung und Inbetriebnahme.

(2) Wir dürfen gleichwertige oder bessere Komponenten einsetzen, wenn die angebotenen nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar sind und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Wir informieren den Kunden vorher.

(3) Die Montage erfolgt durch erfahrene Monteure; Arbeiten am Netzanschluss und Zählerschrank führen in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Elektro-Fachbetriebe aus. Wir dürfen Nachunternehmer einsetzen.

(4) Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister übernehmen wir, soweit im Angebot vereinbart. Der Kunde erteilt dafür die nötigen Vollmachten.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde verschafft uns rechtzeitig Zugang zu Dach, Zählerschrank und Aufstellort, stellt Baustrom und Wasser in üblichem Umfang bereit und übergibt die für Planung und Anmeldung nötigen Unterlagen.

(2) Der Kunde teilt uns ihm bekannte Umstände mit, die die Ausführung beeinflussen können, insbesondere Mängel oder Schäden am Dach, Asbest, Denkmalschutz sowie erforderliche Zustimmungen von Miteigentümern oder Vermietern. Genehmigungen, die der Kunde als Eigentümer einholen muss, holt er ein, soweit nicht anders vereinbart.

(3) Die Tragfähigkeit und den Zustand der Dachkonstruktion prüfen wir im Rahmen der Besichtigung nach Augenschein. Eine statische Berechnung ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart ist.

§ 5 Termine und Ausführung

(1) Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Lieferzeiten der Hersteller, Witterung, die Anschlusszusage und Fristen des Netzbetreibers sowie fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen angemessen, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.

(2) Den Zeitpunkt des Netzanschlusses und des Zählerwechsels bestimmen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Für deren Fristen sind wir nicht verantwortlich. Eine Inbetriebnahme zu einem bestimmten Stichtag (z. B. zur Sicherung einer Einspeisevergütung) schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt ist.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des Angebots. Für Anlagen, die unter den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG fallen, weisen wir 0 % Umsatzsteuer aus; im Übrigen gilt die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind nach dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan fällig. Wir können Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen nach § 632a BGB verlangen. Die Schlusszahlung ist nach Abnahme und Rechnungsstellung innerhalb von [14] Tagen fällig.

(3) Förderkredite (z. B. KfW, SAB) beantragt der Kunde selbst; wir stellen die dafür nötigen Unterlagen zur Verfügung. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der Bewilligung einer Förderung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind.

§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme nimmt der Kunde die Leistung ab. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Ist der Netzanschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, noch nicht erfolgt, kann die Abnahme der übrigen Leistungen erfolgen.

§ 9 Mängelrechte und Garantien

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme, soweit die Leistung nicht ein Bauwerk oder eine Sache für ein Bauwerk betrifft (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) und soweit nicht § 10 eingreift.

(3) Herstellergarantien (z. B. Produkt- und Leistungsgarantien für Module, Wechselrichter und Speicher) bestehen zusätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Wir unterstützen den Kunden bei der Geltendmachung.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 11 Ertrag, Wirtschaftlichkeit und Förderung

(1) Angaben zu Ertrag, Eigenverbrauch, Ersparnis und Wirtschaftlichkeit beruhen auf Annahmen (u. a. Wetter, Verbrauchsverhalten, Strompreis, Vergütungssätze) und sind Prognosen. Wir schulden einen bestimmten Ertrag oder eine bestimmte Ersparnis nur, wenn dies ausdrücklich als Garantie vereinbart ist.

(2) Höhe und Bestand von Einspeisevergütung, Förderungen und steuerlichen Regelungen richten sich nach dem jeweils geltenden Recht. Für Änderungen durch Gesetzgeber, Behörden oder Förderstellen haften wir nicht. Wir erbringen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung (/widerruf/), die der Kunde mit dem Angebot erhält.

§ 13 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach unserer Datenschutzerklärung (/datenschutz/).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dresden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 24.09.2026